SPD-Kreistagsfraktion fordert ab August eine deutliche Anhebung der Sachkostenpauschale für Kindertagespflegepersonen

„Wenn der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion Kleve im Kreistag beschlossen wird, steigen die Sachkostenpauschalen für Tagesmütter und -väter im Kreis Kleve ab 01.08.2023 um 35,8% auf dann 2,39 EUR je betreutem Kind und Stunde an“, hofft der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Kleve, Jürgen Franken.

Die SPD-Fraktion hat jetzt einen entsprechenden Antrag an den Jugendhilfeausschuss des Kreises Kleve (JHA) gerichtet. Dieser SPD-Antrag wird dann im JHA erstmals am 01.06.2023 beraten werden.

„Die Sachkostenpauschale für die Kindertagespflege im Kreis Kleve wurde im Sommer 2020 im JHA auf 1,73 EUR festgesetzt. Bis letzten Sommer stieg dieser Wert auf 1,76 EUR an. Im April 2023 hat das Bundesfinanzministerium die steuerliche Bewertung der Sachkostenpauschale für Tagespflegemütter und -väter verbessert und dadurch müsste die Pauschale rückwirkend zum 01.01.2023 weiter auf 2,31 EUR ansteigen. Mit der Anpassung zum 01.08.2023 sollte die Pauschale dann bei 2,39 EUR liegen“, erläutert der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion und Sprecher der SPD im Jugendhilfeausschuss, Jürgen Franken, die Hintergründe des Antrages.

„Wenn wir die Versorgungssituation mit Tagesmüttern und -vätern im Kreis Kleve nicht gefährden wollen, müssen wir die Sachkostenpauschalen konsequent fortschreiben. Deshalb beantragt die SPD-Kreistagsfraktion Kleve jetzt auch die entsprechende Anpassung der Sachkostenpauschale für Kindertagespflegepersonen unter Berücksichtigung des Schreibens des Bundesfinanzministeriums und der Fortschreibungsrate des Landes NRW zum 01.08.2023 auf 2,39 € je betreutem Kind und Stunde“, so Jürgen Franken abschließend.

Hintergrund: In der JHA-Sitzung am 25.06.2020 hat der JHA u.a. die Höhe der angemessenen Kosten für den Sachaufwand von Kindertagespflegepersonen im Sinne von § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII in Form einer Pauschalierung, unter Berücksichtigung des gebräuchlichen und von der bekannten Rechtsprechung anerkannten Rückgriffes auf die steuerliche Betriebskostenpauschale, mit einer Sachkostenpauschale I von 1,73 € (Mtl. Betriebskostenpauschale 300 € : 173,2 Std. (=40 Std. wöchentlich x 4,33)) je betreutem Kind und Stunde festgelegt und damit ab 01.08.2020 festgesetzt.

Diese Sachkostenpauschale I hat sich unter Berücksichtigung der Fortschreibungsraten nach § 37 KiBiz von 0,83% (2021/2022) und von 1,02% (2022/2023) in der Folge ab 01.08.2022 auf einen Betrag von 1,76 € je betreutem Kind und Stunde fortentwickelt.

Mit Schreiben vom 06. April 2023 hat das Bundesministerium für Finanzen den bisher gültigen Erlass zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kindertagespflegepersonen mit Wirkung ab 01.01.2023 neu geregelt und hierin die bisherige Betriebskostenpauschale von 300 € auf 400 € je Kind und Monat angepasst (BMF-Schreiben v. 06.04.2023; IV C6 – S 2246/19/10004).

Der JHA des Kreises Kleve hat bislang den gebräuchlichen und von der bekannten Rechtsprechung anerkannten Rückgriff auf die steuerliche Betriebskostenpauschale ebenfalls zur Festlegung der Sachkostenpauschale I genutzt. Dieser Methodik konsequent folgend lässt sich die Sachkostenpauschale I auf der Basis von 4,33 Wochen pro Monat bei voller Betreuung, d.h. 40 Stunden pro Woche bzw. 173,2 Stunden im Monat mit einem Betrag von 2,31 € je betreutem Kind und Stunde neu ableiten.

Ferner ergibt sich dann unter Berücksichtigung der Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz für das Kindergartenjahr 2023/2024 (vgl. Schreiben Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW vom 22.12.2022) in Höhe von 3,46% eine zwingende Anpassung ab 01.08.2023 auf 2,39 € je betreutem Kind und Stunde.

Den Antrag im Wortlaut finden Sie hier.